VERLOSUNGSBEDINGUNGEN
I. Allgemeines:
Jeder Teilnehmer an der gegenständlichen Verlosung anerkennt bereits mit Durchführung seiner Registrierung ausdrücklich, dem gesamten Inhalte nach und unwiderruflich die im Folgenden dargestellten Verlosungs- bedingungen sowie weiters, dass für die gegenständliche Verlosung der Inhalt der Bedingungen in deutscher Sprache alleine Gültigkeit hat.
Die derzeit auf dem Objekt einverleibten Geldlasten werden mit der grundbücherlichen Durchführung des Verlosungsergebnisses gelöscht.
II. Gegenstand der Verlosung:
Verlost wird das Objekt "Casa Carina",
zu welchem das Hotel, ein Restaurant, Trainingsräume und eine Privatwohnung samt Nebengebäude gehören;
diese schöne Anlage befindet sich im Piemont und
trägt die Einlagezahl 1673 und die Grundstücksnummer Parzelle 122, Sub. 1 u. 2, Blatt 6.
III. Treuhänderin:
1.
Die Durchführung und Abwicklung der Verlosung sowie die Überwachung der Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß dem Verlosungsergebnis werden von Frau Dr. Christa Kohl-Rupp, Rechtsanwältin und Mitglied der Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, 8010 Graz, Schönaugasse 44 bewerkstelligt bzw. kontrolliert.
2.
Mit Durchführung der Lospreiseinzahlung erteilen die Teilnehmer der Treuhänderin den unwiderruflichen Auftrag mit den treuhändig verwahrten Geldern Lose zu kaufen, sobald fest steht, dass die Verlosung tatsächlich durchgeführt wird. Die Gelder werden auf einem treuhändig verwalteten Fremdgeldkonto bis zum Losankauf verwahrt,
aus Österreich:
Bankinstitut: Stmk. Sparkasse, 8010 Graz
Konto Nr: 02100-449038
BLZ: 20.815
lautend auf "Verlosung Piemont"
aus dem europäischen Ausland:
Bankinstitut: Stmk. Sparkasse,A-8010 Graz / Austria
IBAN: AT412081502100449038
BIC: STSPAT2G
lautend auf "Verlosung Piemont"
Nach dem Losankauf erfolgt eine Verfügung über dieses Konto folgend: Bei Verkauf der aufgelegten Lose und nach erfolgter Verlosung wird vor Ort unter Mitarbeit und Kontrolle der Treuhänderin RA Dr. Christa Kohl-Rupp der entsprechende Eigentumserwerbsvertrag errichtet, die Grundbuchsordnung im Sinne des Verlosungsergebnisses hergestellt und nach Abdeckung sämtlicher Gebühren, Abgaben, Steuern und sonstigen Kosten der verbleibende Restbetrag an den Liegenschaftseigentümer ausbezahlt.
Sollte trotz erfolgter Registrierung die aufgelegte Losmenge von 41.999 längstens bis zum 30. Juni 2011 nicht verkauft worden sein, dann hat der Liegenschaftseigentümer die Möglichkeit, die Verlosung dennoch durchzuführen, wobei diese Vorgangsweise auf der Homepage so rechtzeitig bekanntgegeben werden muss, dass bis zur Durchführung der Verlosung ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen gegeben ist; sollte die Liegenschaftseigentümer sich dazu entschließen, unter der aufgelegten Losmenge die Verlosung nicht durchzuführen, dann werden die eingezahlten Beträge an die Einzahler auf die von diesen bekanntgegebenen Konten oder per Postanweisung an die angegebenen Adressen rückausbezahlt, wobei lediglich der tatsächlich entstandene Aufwand von voraussichtlich maximal EUR 9,-- pro Los in Abzug gebracht wird.
IV. Durchführung:
1.
Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig (Vollendung des 18. Lebensjahres) und eigenberechtigt sein.
2.
Die Teilnahme ist nur über die im Internet eingerichtete Teilnahmemaske möglich.
3.
Für die Richtigkeit der bekanntgegebenen Daten des jeweiligen Teilnehmers haftet dieser selbst.
4.
Es wird bei jeder Registrierung eine Registrierungsnummer vergeben. Diese Registrierungsnummer berechtigt in weiterer Folge, Lospreise bis zum Erreichen der gesamten aufgelegten Losmenge einzubezahlen, damit die Treuhänderin in der Lage ist, ab dem Start des Losverkaufs, den Ankauf durch zu führen.
Mit Hilfe dieser Losnummer wird für den Fall der erfolgten Verlosung RA Dr. Kohl-Rupp die Gewinnerin/den Gewinner eruieren.
5.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der etwaig stattfindenden Verlosung wird für die Einzahler der ersten 41.999 Losbeträge grundsätzlich mit dem Eingang des Losbetrages auf dem Fremdgeldkonto wirksam; die Losnummern werden nach erfolgtem Ankauf etwa 2 Wochen vor der Verlosung zugeteilt und danach per Mail versandt.
Jeder Teilnehmer kann an jedem beliebigen Computer für seine Registrierung sorgen.
6.
Ein und derselbe Teilnehmer kann sich mehrfach registrieren lassen.
7.
Geldeingänge unter EUR 49,50 sowie Überhänge aus dem Lospreis werden an die Österreichische Kinderkrebshilfe gespendet.
8.
Die Verlosung findet am Verlosungstag öffentlich statt.
9.
Sollte die gesamt aufgelegte Lospreissumme schon vor dem angesetzten Verlosungstag erreicht worden sein, so findet die Verlosung schon früher statt.
Zwischen dem Zeitpunkt des Verkaufes des letzten Loses und der Verlosung müssen mindestens 14 Tage liegen. Die Verlosung samt zeitlichem Ablauf ist auf der Homepage anzukündigen.
Sämtliche nicht korrekt erfolgten Einzahlungen werden der Österreichischen Kinderkrebshilfe gespendet.
10.
Die Zahlungseingänge auf dem genannten Fremdgeldkonto werden von der Treuhänderin persönlich kontrolliert und mit den Registrierungsnummern abgeglichen.
11.
Die Ziehung erfolgt in der Form, dass in 3 durchsichtigen Behältnissen in undurchsichtigen kleinen Behältern Papierstreifen mit den aufgebrachten Zahlen Null bis neun und in einem Behältnis dann noch die Zahlen 0 bis 41 von der Treuhänderin eingebracht , danach 1 Behältnis nach dem anderen durchgeschüttelt wird und danach aus jedem Behältnis das kleine undurchsichtige Behältnis mit der eingebrachten Zahl gezogen wird, und zwar beginnend mit der Einerstelle, sodass sich aus den durch zu führenden 4 Ziehungen die Gewinnzahl ergibt.
Bei der Verlosung sind sowohl die Treuhänderin Dr. Christa Kohl-Rupp als auch der Objektseigentümer anwesend.
Nach erfolgter Ziehung und somit vorliegendem Ergebnis werden aus der der Treuhänderin vorliegenden Liste die Daten des Gewinners festgestellt.
Der Gewinner/die Gewinnerin wird mitsamt der Losnummer veröffentlicht.
12.
Der Gewinner/die Gewinnerin wird von der Treuhänderin anhand der angegebenen Daten aus der Registrierung verständigt.
13.
Darüber hinaus hat die Gewinnerin/der Gewinner bzw. der jeweilige rechtmäßige Rechtsnachfolger eine Frist von 20 Tagen, beginnend mit dem der Verlosung folgenden Tag, um den Gewinn anzutreten.
Sollte der Benachrichtigungsvorgang durch die Treuhänderin erfolglos sein und sich die Gewinnerin/der Gewinner innerhalb der vorgenannten 20-tägigen Frist nicht bei der Treuhänderin gemeldet haben, so findet eine neuerliche Ziehung binnen 3 Werktagen statt.
Innerhalb von 4 Wochen nach Kontaktaufnahme der Gewinnerin/des Gewinners mit der Treuhänderin wird eine grundbuchsfähige Urkunde zwischen Veräußerer und Erwerber errichtet, aufgrund welcher das grundbücherliche Eigentum des Gewinners/der Gewinnerin eingetragen werden kann.
14.
Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt SPÄTESTENS binnen 4 Wochen nach Unterfertigung des Vertrages über den Eigentümerwechsel, dies ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Ertragsfähigkeit, ein bestimmtes Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit.
Der Liegenschaftseigentümer verpflichtet sich, die Eigentumserwerbsurkunde ohne Verzug zu unterfertigen.
15.
Sämtliche Gebühren, Kosten oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Verlosung und dem Eigentumserwerb werden vom Eigentümer des Verlosungsgegenstandes getragen (z.B. Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr ins Grundbuch, Vertragserrichtung).
16.
Die Registrierungseingabe erfolgt unter Verwendung der entsprechenden technischen Möglichkeiten so, dass ein „Mithören“ der Daten nicht möglich ist; Schutz auch durch das österreichische Bankgeheimnis.
Alle Daten der Teilnehmer werden nach grundbücherlicher Einverleibung des Eigentumserwerbes aus den elektronischen Systemen der Treuhänderin gelöscht.
17.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG. Gerichtsstand ist grundsätzlich Graz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
18.
Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine einmalige Verlosung der Objekteigentümerin, somit nicht um eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, weshalb diese nicht unter das Glückspielmonopol des Bundes fällt.
19.
Die gesamt aufgelegte Losmenge beträgt 41.999 Lose zu einem Lospreis pro Stück von EUR 49,50.