I. ALLGEMEINES:
Jeder Teilnehmer an der gegenständlichen Verlosung anerkennt bereits mit Durchführung seiner Registrierung ausdrücklich, dem gesamten Inhalte nach und unwiderruflich die im Folgenden dargestellten Verlosungsbedingungen, weiters, dass für die Verlosung die Version der Bedingungen in deutscher Sprache maßgeblich ist.
II. GEGENSTAND DER VERLOSUNG:
Verlost wird die Liegenschaft 21080 St. Peters Drive, Fort Myers Beach, FL 33931, USA.
Die Liegenschaft weist ein unverbürgtes Ausmaß von mehr oder weniger 743 Quadratmeter auf; die klimatisierte Wohnfläche beträgt rund 250 Quadratmeter, die Garage weist eine Fläche von rund 150 Quadratmeter auf.
Es liegt ein Wertgutachten über den Verlosungsgegenstand von rund 695.000,00 Euro vor.
III. TREUHÄNDERIN:
1.
Die Durchführung und Abwicklung der Verlosung sowie die Überwachung der Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß dem Verlosungsergebnis werden von
Frau
Dr. Christa Kohl-Rupp
Rechtsanwältin
und Mitglied der Treuhandrevision
der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
A-8010 Graz / Österreich
Schönaugasse 44
bewerkstelligt bzw. kontrolliert.
2.
Mit Durchführung der Lospreiseinzahlung erteilen die Teilnehmer/Innen der Treuhänderin den unwiderruflichen Auftrag mit den treuhändig verwahrten Geldern Lose zu kaufen, sobald fest steht, dass die Verlosung tatsächlich durchgeführt wird. Die Gelder werden auf einem treuhändig verwalteten Fremdgeldkonto bis zum Losankauf verwahrt,
aus Österreich
Bankinstitut: Steiermärkische Sparkasse, Graz
BLZ: 20815
Konto Nr.: 00001-808765
Begünstige: "Villa Florida", Frau Dr. Christa Kohl-Rupp
aus dem Europäischen Ausland:
Bank: Steiermärkische Sparkasse, A-8010 Graz / Austria
IBAN: AT182081500001808765
BIC: STSPAT2GXXX
Begünstige: "Villa Florida", Frau Dr. Christa Kohl-Rupp
Nach dem Losankauf erfolgt eine Verfügung über dieses Konto folgend: Bei Verkauf der aufgelegten Lose und nach erfolgter Verlosung wird von der Treuhänderin RA Dr. Christa Kohl-Rupp die Errichtung des entsprechenden Eigentums- Erwerbsvertrages überwacht sowie weiters die Herstellung der Grundbuchsordnung im Sinne des Verlosungsergebnisses in Florida durch einen hierzu befugten Notar und wird von der Treuhänderin nach Abdeckung sämtlicher Gebühren, Abgaben, Steuern und sonstigen Kosten der verbleibende Restbetrag an die Objektseigentümer ausbezahlt.
Sollte trotz erfolgter Registrierung die aufgelegte Losmenge von 7.777 bis zum 31. März 2011 nicht verkauft werden können, dann hat der Objektseigentümer die Möglichkeit die vorgenannte Frist einmalig um 6 Monate zu verlängern oder die Verlosung dennoch durchzuführen, wobei diese Vorgangsweise auf der Homepage so rechtzeitig bekannt gegeben werden muss und dass bis zur Durchführung der Verlosung ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen gegeben ist. Sollte der Objektseigentümer sich dazu entschließen, unter der aufgelegten Losmenge die Verlosung nicht durchzuführen, dann werden die eingezahlten Beträge an die Einzahler auf die von diesen bekanntgegebenen Konten oder per Postanweisung an die angegebenen Adressen rückausbezahlt, wobei lediglich der tatsächlich entstandene Aufwand von voraussichtlich maximal EUR 22,-- pro Los in Abzug gebracht wird.
IV. DURCHFÜHRUNG
1.
Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig (Vollendung des 18. Lebensjahres) und eigenberechtigt sein.
2.
Die Teilnahme ist nur über die im Internet eingerichtete Teilnahmemaske oder mittels des von dem veranstaltenden Eigentümer zur Verfügung gestellten Flyers samt Teilnahmemaske möglich.
3.
Für die Richtigkeit der bekanntgegebenen Daten des jeweiligen Teilnehmers haftet dieser selbst.
Für alle, aus einer fehlerhaften oder unrichtigen Angabe von Daten resultierenden Folgen trägt das Risiko, die Kosten und die Haftung der Teilnehmer/In selbst.
4.
Es wird bei jeder Registrierung eine Registrierungsnummer vergeben. Diese Registrierungsnummer berechtigt in weiterer Folge, Lospreise bis zum Erreichen der gesamten aufgelegten Losmenge einzubezahlen, damit die Treuhänderin in der Lage ist, ab dem Start des Losverkaufs, den Ankauf durch zu führen.
Diese Registrierungsnummer muss bei der Einzahlung auf dem „Überweisungsbeleg“ deutlich lesbar angebracht werden, da es ansonsten bei der Zuordnung der Zahlungen Probleme geben kann, deren Folgen sodann zu Lasten des Einzahlers gehen – derart fehlerhafte Zahlungen werden karitativen Einrichtungen gespendet.
Mit Hilfe dieser Registrierungsnummer wird für den Fall der erfolgten Verlosung RA Dr. Kohl-Rupp die Gewinnerin/den Gewinner eruiert.
5.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der etwaig stattfindenden Verlosung wird für die Einzahler der ersten 7.777 Losbeträge grundsätzlich mit dem Eingang des Losbetrages auf dem Fremdgeldkonto wirksam; die Losnummern werden nach erfolgtem Ankauf etwa 2 Wochen vor der Verlosung zugeteilt und danach per Mail versandt.
Damit Daten während des Verlaufs der Verlosung tatsächlich den Teilnehmern zugesandt werden können, müssen die im Zuge der Registrierung bekannt gegebenen E-mail-Adresse aufrecht bleiben, Folgen von etwaigen Änderungen tragen die Teilnehmer selbst.
6.
Jeder Teilnehmer/In kann an jedem beliebigen Computer für seine Registrierung sorgen.
7.
Ein und derselbe Teilnehmer/In kann sich mehrfach registrieren lassen.
8.
Geldeingänge unter EUR 125,-- sowie Überhänge aus dem Lospreis werden karitativen Einrichtungen gespendet.
9.
Die Verlosung findet am Verlosungstag öffentlich statt.
10.
Sollte die gesamt aufgelegte Lospreissumme schon vor dem angesetzten Verlosungstag erreicht worden sein, so findet die Verlosung schon früher statt.
Zwischen dem Zeitpunkt des Verkaufes des letzten Loses und der Verlosung müssen mindestens 14 Tage liegen. Die Verlosung samt zeitlichem Ablauf ist auf der Homepage anzukündigen.
Sämtliche nicht korrekt erfolgten Einzahlungen werden karitativen Einrichtungen gespendet.
11.
Die Zahlungseingänge auf dem genannten Fremdgeldkonto werden von der Treuhänderin kontrolliert und mit den Registrierungsnummern abgeglichen.
12.
Die Ziehung erfolgt in der Form, dass vier durchsichtige Glasgefäße folgendermaßen für die Ziehung befüllt werden: in drei dieser Glasgefäße werden in undurchsichtige kleine Behältnisse jeweils die Zahlen 0 bis 9 eingebracht, in das 4. Glasgefäß werden in die kleinen undurchsichtigen Behältnisse die Zahlen 0 bis 7 eingebracht; die Ziehung beginnt mit der Einerstelle.
Bei der Verlosung sind sowohl die Treuhänderin Dr. Christa Kohl-Rupp als auch der Objektseigentümer bzw. eine von diesem entsprechend bevollmächtigte Person anwesend.
Nach erfolgter Ziehung und somit vorliegendem Ergebnis wird aus der vorliegenden Liste die Registrierungsnummer erhoben und werden danach aus dem dazugehörigen Registrierungsformular die Daten des Gewinners/der Gewinnerin festgestellt.
Der Gewinner/die Gewinnerin wird anhand der gezogenen Losnummer veröffentlicht.
13.
Der Gewinner/die Gewinnerin wird von der Treuhänderin anhand der angegebenen Daten aus der Registrierung verständigt.
14.
Darüberhinaus hat die Gewinnerin/der Gewinner bzw. der jeweilige rechtmäßige Rechtsnachfolger eine Frist von 20 Tagen, beginnend mit dem der Verlosung folgenden Tag, um den Gewinn anzutreten.
Sollte der Benachrichtigungsvorgang durch die Treuhänderin erfolglos sein und sich die Gewinnerin/der Gewinner innerhalb der vorgenannten 20-tägigen Frist nicht bei der Treuhänderin gemeldet haben, so findet eine neuerliche Ziehung binnen 5 Werktagen statt.
Innerhalb von 4 Wochen nach Kontaktaufnahme der Gewinnerin/des Gewinners mit der Treuhänderin wird eine grundbuchsfähige Urkunde zwischen Veräußerern und Erwerber/In errichtet, aufgrund welcher das grundbücherliche Eigentum des Gewinners/der Gewinnerin eingetragen werden kann.
15.
Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt längstens binnen 6 Wochen ab Unterfertigung des Vertrages über den Eigentumserwerb , dies ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Ertragsfähigkeit, ein bestimmtes Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit.
Der Objektseigentümer verpflichtet sich, die Eigentumserwerbsurkunde ohne Verzug zu unterfertigen.
Festgestellt wird, dass der Verlosungsgegenstand geldlastenfrei übergeben wird.
16.
Sämtliche Gebühren, Kosten oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Verlosung und dem Eigentumserwerb werden vom Eigentümer des Verlosungsgegenstandes getragen (z.B. Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr ins Grundbuch, Vertragserrichtung).
17.
Die Registrierungseingabe erfolgt unter Verwendung der entsprechenden technischen Möglichkeiten so, dass ein „Mithören“ der Daten nicht möglich ist; Schutz auch durch das österreichische Bankgeheimnis.
Alle Daten der Teilnehmer werden nach grundbücherlicher Einverleibung des Eigentumserwerbes aus den elektronischen Systemen der Treuhänderin gelöscht.
18.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
19.
Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine einmalige Verlosung des Objekteigentümers, somit nicht um eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, weshalb diese nicht unter das Glückspielmonopol des Bundes fällt.
20.
Die gesamt aufgelegte Losmenge beträgt 7.777 Lose zu einem Lospreis pro Stück von EUR 125,--.